FAQ
Häufige Fragen von Eltern

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um Betreuung, Gebühren, Mittagessen, An-/Abmeldung und vieles mehr. Gerne können Sie die gesammelten Informationen auch als PDF herunterladen.

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Wie melde ich mein Kind für die Betreuung in Kirchheim an?

Die Anmeldung für die Mittagsbetreuung in den Kinderinseln in Kirchheim erfolgt über das Kitaportal der Gemeinde Kirchheim: https://www.kitaplaner.de/kirchheim/elternportal/de/

Die Anmeldung für den kooperativen Ganztag für die Regelklasse erfolgt über das Kitaportal der Gemeinde Kirchheim: https://www.kitaplaner.de/kirchheim/elternportal/de/

Die Anmeldung für den kooperativen Ganztag für die Ganztagesklasse erfolgt direkt über die Schulsekretariate der Grund- und Mittelschulen in Kirchheim. Für eine Betreuung nach Schulschluss melden Sie sich hier an: https://www.kitaplaner.de/kirchheim/elternportal/de/

Wie melde ich mein Kind für die Betreuung in München an?

Die Anmeldung für den gebundenen und offenen Ganztag an Mittelschulen und Realschulen in München erfolgt direkt über die Schulen.

Wie lange läuft der Betreuungsvertrag für die Kinderinsel?

Unsere Betreuungsverträge für die Kinderinseln bzw. den kooperativen Ganztag laufen 12 Monate und verlängern sich jährlich um ein weiteres Jahr bis zum Ende der Grundschulzeit.

Wie kündige ich einen Betreuungsvertrag für die Kinderinsel?

In der Mittagsbetreuung ist eine Kündigung zum Schuljahresende mit Frist von zwei Wochen zum 31. Juli möglich. Im kooperativen Ganztag ist eine Kündigung zum Schuljahresende mit Frist von sechs Wochen zum 31. August möglich. Eine außerordentliche Kündigung ist unter Vorlage besonderer Gründe (z. B. Wechsel in den Hort, Umzug in eine andere Gemeinde und Schulwechsel) mit einer Frist von sechs Wochen zum nächsten Monatsende möglich.

Wie ändere ich die Buchungszeiten für die Kinderinsel?

Eine Änderung der Buchungszeit für die Kinderinseln ist mit Frist zum 15. Januar zu März und mit Frist zum 31. Mai zum Schuljahresbeginn möglich. Bitte geben Sie hierfür das Formular „Antrag für eine Vertragsänderung Mittagsbetreuung Kirchheim“ in Ihrer Einrichtung ab.

Wie ändere ich die Betreuungstage oder Buchungszeiten im offenen Ganztag? (Mittel-/Realschulen München, Garching, Karlsfeld, Dachau)

Änderungen der Betreuungstage und Buchungszeit für den offenen Ganztag (an den Mittelschulen/Realschulen in München, Garching, Karlsfeld, Dachau) melden Sie bitte direkt bei der Schule an.

Wie melde ich mein Kind für das Mittagessen in der Kinderinsel an / ab?

Eine Abbestellung für den folgenden Betreuungstag ist Montag bis Freitag bis spätestens 10 Uhr möglich, per E-Mail an: kinderinsel.silvags@bws-ev.de oder kinderinsel.gsk@bws-ev.de (je nach Einrichtung). Bitte füllen Sie hierzu das Formular „Essensänderungen für die Mittagsbetreuung in Kirchheim“ aus, welches Sie in Ihrer Einrichtung erhalten, und geben Sie dies in Ihrer Einrichtung ab. Sollten Sie zum ersten Mal für Ihr Kind Essen buchen, verwenden Sie bitte das Formular „Antrag auf Vertragsänderung: Essensbuchung für die Mittagsbetreuung in Kirchheim“. Aufgrund logistischer Rahmenbedingungen sind für die Monate Juni und Juli keine Änderungen möglich.

An der Grund- und Mittelschule Kirchheim stellt die BildungsWerkstatt kein Mittagessen bereit.

Wie melde ich mein Kind im gebundenen/offenen Ganztag (an den Mittelschulen in München) vom Mittagessen an/ab?

Die Anmeldung für das Mittagessen im offenen und gebundenen Ganztag (für die Mittelschulen in München) erfolgt direkt über die Schule. Bitte geben Sie den Elternbrief und die unterschriebenen Anhänge direkt in der Schule ab. Abmeldungen für einzelne oder mehrere Tage erfolgen auch direkt über die Schule.

Wie läuft der Bankeinzug für das Mittagessen ab?

Der Essensbeitrag wird jeweils am Ende des Monats bzw. zum Anfang des Folgemonats vom Konto der Eltern abgebucht. Falls der Essensbeitrag nicht abgebucht werden kann, erhalten Sie eine Mahnung inkl. Mahn- und Bankgebühren.

Wie bekomme ich eine Steuerbescheinigung für die Betreuungskosten?

Seit September 2017 stellen wir keine Steuerbestätigungen mehr aus, denn wir ziehen den Betreuungsbeitrag und den Essensbeitrag getrennt ein. Dem Finanzamt gilt der Kontoauszug mit den Betreuungskosten als Vorlage.

Wo bekomme ich Hilfe, wenn ich das Mittagessen für mein Kind nicht bezahlen kann?

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Wenn Sie bereits Leistungen über SGB II, SGB XII, Wohngeld, oder Kinderzuschlag beziehen, dann können Sie einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen. Dazu melden Sie sich im Jobcenter München in der Streitfeldstraße 23 in 81673 München. Nach Bewilligung Ihres Antrags, ist das Essen für Ihr Kind kostenfrei. Das Formular für den Antrag finden Sie hier.

Sonstige Notlage

Außerdem können Sie in Ihrem zuständigen Sozialbürgerhaus einen Antrag auf sonstige finanzielle oder soziale Notlage stellen. Wenn der Antrag bewilligt ist, geben Sie diesen bei der Schule ab. Dann ist das Mittagessen kostenfrei. Das Formular für den Antrag finden Sie hier.

Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz

Wenn Sie Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz vom Amt für Wohnen und Migration in der Franziskanerstr. 8, München, beziehen, dann beantragen Sie bitte bei Ihrem dortigen Sachbearbeiter den Essenszuschuss für Ihr Kind/Ihre Kinder. Sie erhalten nach Antragstellung eine Übernahme der Kosten, das Mittagessen ist dann kostenfrei.

Mein Kind soll die Kinderinsel früher verlassen oder gar nicht kommen. Wie gehe ich vor?

Bitte geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Mitteilung für die Einrichtung mit oder melden Sie dies persönlich, telefonisch bis 11 Uhr auf dem Anrufbeantworter Ihrer Einrichtung, oder bis 11 Uhr per Mail an Ihre Einrichtung: kinderinsel.silvags@bws-ev.de / kinderinsel.gsk@bws-ev.dekinderinsel.gms@bws-ev.de. Eine telefonische Meldung an Frau Huber ist nicht möglich.

Mein Kind soll zu anderen Tagen/Zeiten die Betreuung in Kirchheim nutzen. Wie ändere ich das?

Für die Änderung der Tage/Zeiten für die Kinderinseln gehen Sie bitte wie folgt vor:

Bitte füllen Sie hierfür das Formular „Änderung der Betreuungstage“ aus und geben Sie dieses in Ihrer Einrichtung ab. Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind bei einer Buchungszeit bis 14.00 Uhr an mindestens einem Tag pro Schulwoche bis zum Ende der Buchungszeit anwesend sein muss. Bei Buchung bis 15.30 Uhr gilt diese Regelung an zwei Tagen, bei Buchung bis 17.00 Uhr muss ihr Kind an mindestens zwei Tagen bis 16.00 Uhr anwesend sein.

Wie melde ich Änderungen meiner persönlichen Daten (Adresse, Tel., E-Mail, Konto)? (Kirchheim)

Bitte geben Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten zeitnah an uns weiter. Für Kinder, die die Kinderinseln bzw. den kooperativen Ganztag besuchen, wenden Sie sich bitte per Mail an: office.kinderinsel@bws-ev.de

Wie melde ich Änderungen meiner persönlichen Daten (Adresse, Tel., E-Mail, Konto)? (München)

Bitte geben Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten zeitnah an uns weiter. Für Kinder, die den offenen oder gebundenen Ganztag in München besuchen, wenden Sie sich bitte direkt an die Schulen. Änderungen Ihrer Kontodaten senden Sie bitte umgehend per E-Mail an: mittagessen@bws-ev.de

Kann die Einrichtung (Kinderinsel) den Vertrag kündigen?

Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn

  1. die Buchungszeit regelmäßig nicht eingehalten wird oder die Abholberechtigten das Kind wiederholt nicht zum Ende der Buchungszeit abgeholt haben,
  2. das Kind in den letzten beiden Monaten unentschuldigt mehr als zwei Wochen gefehlt hat,
  3. die Beitragspflichtigen mit den Zahlungsverpflichtungen des Kostenbeitrags für mindestens zwei Monate in Rückstand sind,
  4. eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten nicht möglich ist,
  5. das Kind in der Einrichtung nicht integrierbar ist oder eine besondere Betreuung benötigt, die dort nicht geleistet werden kann,
  6. durch den Besuch des Kindes die Unversehrtheit der anderen Kinder erheblich gefährdet ist,
  7. der Betreuungsplatz aufgrund falscher Angaben seitens der Sorgeberechtigten erlangt wurde,
  8. der Einrichtung Informationen über Erkrankungen oder Gutachten fehlen.