Niederschwellig, unterstützend, kostenfrei
Sozialpädagogische Lernhilfen (SPLH)
Die Sozialpädagogischen Lernhilfen (SPLH) sind eine niederschwellige Jugendhilfemaßnahme. Bei den Kindern ist das Angebot unter dem Namen „Lernen lernen“ bekannt. Durch den Einsatz verschiedener Methoden unterstützen wir die Grundschüler*innen, ihren Schulalltag besser zu bewältigen. Die SPLH fördern Konzentrationsfähigkeit, Selbstorganisation und soziales Miteinander.
Unsere Inhalte:
- Soziale Kompetenzen
- Selbstorganisation und Selbststruktur
- Konzentration
- Lerntypen und Lernstrategien
- Lebenspraktische Inhalte
- Bewegungseinheiten und Entspannungseinheiten
Wer kann von den SPLH profitieren?
Grundschulkinder, bei denen …
- die vom Lehrplan erwartete Sprach-, Lern und Leistungsfähigkeit aktuell noch nicht vollständig entwickelt ist
- mit Schulbeginn die Fähigkeit zur Selbstorganisation im schulischen Bereich noch nicht ausreichend gegeben ist
- Freude, Neugier und Motivation an der Wissensaneignung verloren gegangen sind
- schulische Inhalte nicht schnell genug aufgenommen und dekodiert werden können
- sich Konzentrations- und Wahrnehmungsfähigkeit im erforderlichen Zeitraum noch nicht in Balance befinden
- aktuelle Ängste rund um das Thema Schule und Prüfungen zu Blockaden führen
Wie funktionieren die SPLH?
- Soziales Lernen in der Gruppe
- Begleitung schulischer Förderungen
- Nachholendes „Lernen zu lernen“
- Einsatz lernpsychologischer Konzepte
- Anwendung teilnahmeorientierter Methoden
- Elternarbeit
- Enge Zusammenarbeit mit Schule und Jugendsozialarbeit an Schulen
Zeitlicher Umfang
- 3 x pro Woche 80 min
- Entweder während oder im Anschluss an die Schulzeit
- Elterngespräche und Elternabend
Die Sozialpädagogischen Lernhilfen werden vom Landratsamt München finanziert.
Wie läuft das Aufnahmeverfahren?
- Interne Besprechung mit Träger, Schulsozialarbeit (SJA), Lehrkräften und Schulleitung über Auswahlverfahren
- Lehrkraft sucht Schüler*innen anhand der Kriterien aus und nimmt Kontakt zu den Eltern auf
- Kind besucht SPLH für einen Monat (Schnupperzeit)
- Fachkräfte entscheiden mit Lehrkräften und SJA, ob das Kind von den SPLH profitieren kann
- Festaufnahme des Kindes für ein Schuljahr
Voraussetzungen
Grundsätzlich hat jedes Kind ein Recht auf das Angebot. Eine Schweigepflichtentbindung zwischen den Sorgeberechtigten und allen beteiligten Fachkräften ist Voraussetzung für die Teilnahme.
Kontakt
BildungsWerkstatt e.V.
splh@bws-ev.de
Landratsamt München
jugendsozialarbeit@lra-m.bayern.de
Denken Sie, Ihr Kind wäre in den Sozialpädagogischen Lernhilfen gut aufgehoben? Dann sprechen Sie gerne die Lehrkräfte an!